FAQs

Sie müssen immer dann einen gültigen Schnelltest vorlegen können, wenn die 3G-Regel gilt. Dabei steht 3G für Genesen, Geimpft oder Getestet. Darüber hinaus kann ein Schnelltest auch sinnvoll sein, wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie sich vielleicht angesteckt haben oder Familienangehörige besuchen möchten.

Ein negatives Testergebnis ist üblicherweise 24-48 Stunden lang gültig.  Dies richtet sich nach der Stelle, die eine Vorlage verlangt. Daher sollten Sie sich dort vorher nach der Regelung erkundigen.

Seit dem 13. November 2021 hat jede Bürgerin und jeder Bürger wieder  Anspruch auf kostenlose Antigen-Schnelltests.

Ab der Vollendung des 5. Lebensjahres können Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren bei uns in Begleitung eines Erziehungsberechtigten einen Schnelltest machen.
Schnelltests weisen Virusproteine in einer Abstrichprobe der zu testenden Person nach. Dafür wird ein Abstrich im Rachen oder Nasenrachen gesammelt und auf einen Testträger aufgebracht. Sind in der Abstrichprobe Viruspartikel enthalten, färbt sich der Test im entsprechenden Bereich und zeigt so ein positives Ergebnis an. Färbt sich lediglich ein Kontrollbereich, ist das Ergebnis negativ. Färbt sich nur der Testbereich jedoch nicht der Kontrollbereich, ist der Test ungültig.
Abhängig vom verwendeten Schnelltest wird ein Abstrich entweder durch die Nase oder im Rachenraum entnommen.